AGB

1. Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen dem Übersetzungsbüro Certified Translations Mannheim, Sabine Fischer und Anke Seibert GbR, (im Folgenden Certified Translations Mannheim) und dem Auftraggeber (Kunde), soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
  2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für Certified Translations Mannheim nur dann verbindlich, wenn Certified Translations Mannheim sie ausdrücklich anerkannt hat.

2. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber hat Certified Translations Mannheim spätestens bei Auftragsvergabe über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu informieren (Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, äußere Form der Übersetzung usw.). Der Verwendungszweck der Übersetzung ist anzugeben.
  2. Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung erforderlich sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und bei Auftragsvergabe Certified Translations Mannheim zur Verfügung zu stellen (Glossare des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen usw.).
  3. Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen ergeben, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

3. Ausführung und Mängelbeseitigung

  1. Die Übersetzung wird gemäß den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung ausgeführt. Fachausdrücke werden, sofern keine Unterlagen oder besonderen Anweisungen von dem Auftraggeber übermittelt wurden, in die allgemein übliche, lexikalisch vertretbare bzw. allgemein verständliche Version übersetzt.
  2. Mängel in der Übersetzung, die auf schlecht lesbare, fehlerhafte oder unvollständige Textvorlagen oder auf fehlerhafte oder falsche kundeneigene Terminologie zurückzuführen sind, fallen nicht in den Verantwortungsbereich von Certified Translations Mannheim.
  3. Rügt der Auftraggeber einen in der Übersetzung objektiv vorhandenen, nicht unerheblichen Mangel, hat der Auftraggeber Anspruch auf Beseitigung der in der Übersetzung enthaltenen Mängel durch Certified Translations Mannheim. Den Anspruch auf Mängelbeseitigung muss der Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels gegenüber Certified Translations Mannheim schriftlich und unverzüglich geltend machen. Für die Nacharbeit ist Certified Translations Mannheim vom Auftraggeber eine angemessene Frist einzuräumen.
  4. Der Anspruch auf Nachbesserung ist ausgeschlossen, wenn die Mängelanzeige nicht innerhalb von 2 Wochen nach Abgabe der Übersetzungsarbeiten eingegangen ist.
  5. Lieferfristen und -termine werden bei Auftragsvergabe vereinbart und sind bindend. Certified Translations Mannheim kommt jedoch nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstandes unterbleibt, den Certified Translations Mannheim nicht zu vertreten hat. Beruht die Nichteinhaltung eines Liefertermins auf höherer Gewalt, z. B. Naturereignissen und Verkehrsstörungen, Netzwerk- und Serverfehlern, etwaigen anderen Leitungs- und Übertragungsstörungen und sonstigen nicht zu vertretenden Hindernissen, so ist Certified Translations Mannheim berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder vom Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu fordern. Weitergehende Rechte, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Bei Änderung des Auftragsgegenstandes sind Lieferfristen und Honorare neu zu verhandeln.
  6. Certified Translations Mannheim darf sich zur Ausführung aller Geschäfte Dritter bedienen. Dabei haftet Certified Translations Mannheim nur für eine sorgfältige Auswahl. Kontakt zwischen dem Kunden und einem von Certified Translations Mannheim eingesetzten Dritten ist nur mit der Einwilligung von Certified Translations Mannheim gestattet. Grundsätzlich besteht die Geschäftsverbindung nur zwischen dem Kunden und Certified Translations Mannheim.

4. Haftung

  1. Certified Translations Mannheim haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und nicht für durch eine fehlerhafte Übersetzung entstandene mittelbare Schäden. Eine Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein. Die Haftungshöchstgrenze entspricht dem Rechnungsbetrag. Es besteht kein Schadensersatzanspruch irgendwelcher Art infolge der Beanstandung unerheblicher Mängel.
  2. Eine Haftung seitens Certified Translations Mannheim für Beschädigung bzw. Verlust der vom Auftraggeber übergebenen Materialien ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber hat für eine ausreichende Sicherung seiner Daten zu sorgen.

5. Vertraulichkeit

  1. Certified Translations Mannheim verpflichtet sich, die vom Auftraggeber im Zusammenhang mit dem Auftrag überlassenen Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln.
  2. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

6. Vergütung und Grundlage der Berechnung

  1. Der Umfang der Übersetzung wird in der Regel anhand der Wortanzahl des Ausgangstextes ermittelt. Bei kurzen Texten wird eine Mindestpauschale von 30,00 € (zzgl. MwSt.) berechnet.
  2. Die Rechnungserstellung erfolgt nach Übermittlung der Übersetzung an den Kunden. Zu bezahlen ist der Rechnungsbetrag per Banküberweisung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum, ohne Abzug. Alle eventuellen Überweisungskosten gehen zu Lasten des Auftragsgebers, ebenso wie eventuelle Gebühren für Auslandsschecks.
  3. Certified Translations Mannheim hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen Aufwendungen. Korrekturarbeiten werden nach Aufwand berechnet. Certified Translations Mannheim kann bei umfangreichen Übersetzungen einen Vorschuss verlangen, der für die Durchführung der Übersetzung objektiv erforderlich ist. Certified Translations Mannheim kann die Übergabe der angefertigten Arbeit von der vorherigen Zahlung des vollen Honorars abhängig machen.
  4. Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Hierbei gelten mindestens die im Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz aufgeführten Sätze als angemessen und üblich.

7. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht

  1. Der Auftraggeber hat erst nach vollständiger Bezahlung das Recht zur Nutzung der Übersetzung.
  2. Certified Translations Mannheim hat das Urheberrecht an der Übersetzung sowie an allen Translation Memories oder CAT-Dateien, die bei der Anfertigung der Übersetzung erstellt wurden.

8. Vertragskündigung

  1. Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zur Fertigstellung der Übersetzungsarbeiten nur aus wichtigem Grund kündigen. Die Kündigung ist nur dann wirksam, wenn sie gegenüber Certified Translations Mannheim schriftlich erklärt wurde.
  2. Certified Translations Mannheim steht in diesem Fall Schadensersatz für entgangene Gewinne in Höhe des Auftragswertes zu.

9. Anwendbares Recht

  1. Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Mannheim.
  2. Die Wirksamkeit dieser Geschäftsbedingungen wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.

Beglaubigte Übersetzungen

Urkundenübersetzungen

Fachübersetzungen

Allgemeine Übersetzungen

Übersetzungen Englisch

Übersetzungen Französisch

Übersetzungen Spanisch

Übersetzungen Deutsch

Bestätigungsvermerk

Apostille | Legalisation

Bestätigte Übersetzung

Textkorrektur

Formatierung

Englisch (BE | AE)

Französisch

Spanisch

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Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung.
Vielen Dank!